Also soweit ich noch informiert bin, kannst Du den Lehrgang steuerlich geltend machen. Je nachdem, ob Du den Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung oder zur Neuorientierung nutzt, ist es möglich ihn ganz oder teilweise entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgabe geltend zu machen.
In welcher Höhe genau, welche Belege dazu eingereicht werden müssen und welche sonstigen Regelungen gelten, kann ich Dir leider nicht sagen, aber da gibt Dir sicher das Finanzamt auskunft.
Koelner